Werthebach setzt Staatschutz auf Rundfunkjournalisten an
Ralf Fischer / Junge Welt
Wegen einer angeblichen Morddrohung gegen den Berliner Innensenator
Eckart Werthebach (CDU) ermitteln seit Anfang April Staatsschutz und die
Staatsanwaltschaft in Berlin gegen einen unbekannten Berliner
Antifaaktivisten. In einem Interview mit dem freien Rundfunkjournalisten
Peter Kessen äußerte der Antifaaktivist seine Meinung über den Berliner
Innensenator. »Herr Werthebach ist jemand für mich, der
bekämpfenswerter ist als alle Nazis zusammen, weil er mit seiner Politik
dafür sorgt, daß wir zum Beispiel weiter kriminalisiert werden.« Einige
Tage nach dem Gespräch konfrontierte Kessen den Innensenator in einem
Interview mit diesen Äußerungen. Der reagierte anfangs gelassen. Doch
schon im weiteren Verlauf des Gespräches erläuterte Werthebach, daß
gegen die »Feinde« der Verfassung »auch mit Illiberalität« geantwortet
werden müsse. Prompt rief am nächsten Morgen der Berliner Staatsschutz
bei Peter Kessen an und forderte ihn auf, der Behörde die relevanten
Passagen aus dem Antifa-Interview zuzufaxen. Anlaß dafür sei eine
Anzeige des Innensenators wegen einer Morddrohung durch die Antifa.
Kessen verweigerte die Herausgabe des Materials. Doch der Staatsschutz ließ nicht locker, einige Tage später rief erneut ein Staatsschützer bei Kessen an und forderte zum wiederholten Male die Herausgabe des Interviews. Der Beamte erwähnte zudem, daß nun auch die Berliner Staatsanwaltschaft in diesem Fall weiter ermittelt. Daraufhin rief Kessen bei der Berliner Staatsanwaltschaft an. Nach einigem Kompetenzgerangel in der Justizbehörde erklärte ein für politische Straftaten zuständiger Staatsanwalt dem verdutzten Rundfunkjournalisten, daß er doch dem Drängen des Staatsschutzes nachgeben solle. Journalisten, die sich weigerten, mit dem Staatschutz zusammenzuarbeiten, bekämen keine Informationen mehr, bemerkte er. Kessen beteuerte, daß »nachweislich« keinerlei Aufrufe zu Straftaten auf den Interviewbändern mit dem Antifaschisten enthalten seien.
Um dem Vorgehen des Staatsschutzes und der Staatsanwaltschaft zu entgegnen, hat Kessen einen Anwalt eingeschaltet. Dieser beschwerte sich umgehend beim Generalstaatsanwalt des Landgerichtes über das Verhalten des Innensenators, des Staatsschutzes und des Oberstaatsanwalts. Kessen, so der Anwalt, sei berechtigt, Zeugnis über seine Recherchen zu verweigern. Außerdem gehe aus dem Interview eindeutig hervor, daß es sich bei der Äußerung des Antifaaktivisten nicht um eine Morddrohung, sondern um eine politische Beurteilung des Wirkens des Innensenators handele. In dem Anwaltsschreiben wird Kessens Gesprächspartner wörtlich zitiert: »Ich denke, daß völlig klar ist, und das hat es auch noch nicht gegeben, daß Linke bei Angriffen auf Rechte die mit Absicht umgebracht haben. Das ist noch nie passiert so. Und ich möchte auch nie diese Verantwortung auf mich laden.«
Offen bleibt nun, was den Innensenator dazu bewegte, wegen eines harmlosen Satzes den Staatsschutz auf einen Rundfunkjournalisten zu hetzen. Möglich, daß hier die Anti- Antifa-Mentalität des CDU-Politikers durchschlug. Andererseits steht derzeit auch die ideologische Vorbereitung des 1. Mai auf der Tagesordnung des Innensenators. Seit Jahren beginnen die Auseinandersetzungen zum 1. Mai vorab in verbalen Presseschlachten. Die Polizei versucht durch selbstorganisierte Straßenfeste, ihr sogenanntes AHA- Konzept und die persönliche Ansprache von »gewaltbereiten« Autonomen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, ausschließlich die Autonomen seien schuld an den Auseinandersetzungen in Berlin.
Kessen verweigerte die Herausgabe des Materials. Doch der Staatsschutz ließ nicht locker, einige Tage später rief erneut ein Staatsschützer bei Kessen an und forderte zum wiederholten Male die Herausgabe des Interviews. Der Beamte erwähnte zudem, daß nun auch die Berliner Staatsanwaltschaft in diesem Fall weiter ermittelt. Daraufhin rief Kessen bei der Berliner Staatsanwaltschaft an. Nach einigem Kompetenzgerangel in der Justizbehörde erklärte ein für politische Straftaten zuständiger Staatsanwalt dem verdutzten Rundfunkjournalisten, daß er doch dem Drängen des Staatsschutzes nachgeben solle. Journalisten, die sich weigerten, mit dem Staatschutz zusammenzuarbeiten, bekämen keine Informationen mehr, bemerkte er. Kessen beteuerte, daß »nachweislich« keinerlei Aufrufe zu Straftaten auf den Interviewbändern mit dem Antifaschisten enthalten seien.
Um dem Vorgehen des Staatsschutzes und der Staatsanwaltschaft zu entgegnen, hat Kessen einen Anwalt eingeschaltet. Dieser beschwerte sich umgehend beim Generalstaatsanwalt des Landgerichtes über das Verhalten des Innensenators, des Staatsschutzes und des Oberstaatsanwalts. Kessen, so der Anwalt, sei berechtigt, Zeugnis über seine Recherchen zu verweigern. Außerdem gehe aus dem Interview eindeutig hervor, daß es sich bei der Äußerung des Antifaaktivisten nicht um eine Morddrohung, sondern um eine politische Beurteilung des Wirkens des Innensenators handele. In dem Anwaltsschreiben wird Kessens Gesprächspartner wörtlich zitiert: »Ich denke, daß völlig klar ist, und das hat es auch noch nicht gegeben, daß Linke bei Angriffen auf Rechte die mit Absicht umgebracht haben. Das ist noch nie passiert so. Und ich möchte auch nie diese Verantwortung auf mich laden.«
Offen bleibt nun, was den Innensenator dazu bewegte, wegen eines harmlosen Satzes den Staatsschutz auf einen Rundfunkjournalisten zu hetzen. Möglich, daß hier die Anti- Antifa-Mentalität des CDU-Politikers durchschlug. Andererseits steht derzeit auch die ideologische Vorbereitung des 1. Mai auf der Tagesordnung des Innensenators. Seit Jahren beginnen die Auseinandersetzungen zum 1. Mai vorab in verbalen Presseschlachten. Die Polizei versucht durch selbstorganisierte Straßenfeste, ihr sogenanntes AHA- Konzept und die persönliche Ansprache von »gewaltbereiten« Autonomen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, ausschließlich die Autonomen seien schuld an den Auseinandersetzungen in Berlin.
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